Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL hat während der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion im September 2024 den Erlass von noch offenen Bußgeldern gegen natürliche und juristische Personen angekündigt, die während der Covid-19-Pandemie aufgrund des Verstoßes gegen Corona-Schutzmaßnahmen auferlegt worden sind
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2024 bekräftigt, dass im Beschlussanfechtungsverfahren die gesamte Eigentümergemeinschaft als Verfahrenspartei betrachtet wird. Folglich erfolgt, sofern die Prozesskosten als Verwaltungskosten eingestuft werden, eine umgehende Verteilung auf alle Mitglieder der Gemeinschaft.
Als Unionsfraktion sind wir stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies haben wir zum Beispiel bei der Abschaffung des Kükentötens sowie vieler weiterer Anpassung bewiesen. Eine großangelegte Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie von den Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag beabsichtigt und nun von der Bundesregierung eingebracht, halten wir weder für wünschenswert noch notwendig.
Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, welcher nach § 18 Absatz 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zugewiesen ist, gehört sowohl der unterlegene wie auch der obsiegende Kläger an.
Eine abschließende Lesung der vorliegenden Gesetzesentwürfe ist in der Tat überfällig
Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar, dass das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht vor jedwedem verfassungsfeindlichen Eingriff geschützt werden muss.