Staatsangehörigkeitsrechtsreform: unterstützt die FDP noch diese Reform und wann kann man das finale Ergebnis erwarten?

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Stephan Thomae
FDP
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Frage von Ekaterina S. •

Staatsangehörigkeitsrechtsreform: unterstützt die FDP noch diese Reform und wann kann man das finale Ergebnis erwarten?

Sehr geehrter Herr Thomae, Ihre Parteikollegin Frau Teuteberg hat gerade auf diesem Portal geantwortet, dass „die Mehrstaatigkeit kein Wert an sich ist und nicht zur Regel werden soll“. In Ihrem Parteiprogramm steht es noch anders: die Mehrstaatigkeit soll grundsätzlich ermöglicht werden.
Wie ist die wahre Haltung Ihrer Partei zu dieser Frage und wird die FDP die Reform in der Regierung und Bundestag unterstützen oder blockieren? ist es aus Ihrer Sicht überhaupt realistisch, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird? Danke.

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FDP

Vielen Dank für Ihre Frage zum aktuellen Beratungsstand des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes. Wir als FDP-Fraktion wollen dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag keineswegs ablehnen, sondern zügig umsetzen. In den Verhandlungen über die genaue Ausgestaltung der Reform sind wir bereits sehr weit fortgeschritten und haben uns auf wichtige Grundpfeiler der Modernisierung geeinigt. Eine Übersicht über die Punkte, die uns dabei besonders wichtig sind, finden sie unter https://www.fdp.de/seite/neues-staatsangehoerigkeitsrecht-knuepft-einbuergerung-integration-und-arbeit. Alle Informationen zur ersten Lesung im Bundestag finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-staatsangehoerigkeitsrecht-979630

Das Konzept der Mehrstaatlichkeit ist de facto schon jetzt der Normalfall, da viele Menschen in ihren Herkunftsländern ihre vorherige Staatsangehörigkeit gar nicht ablegen können oder eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit mit erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Nachteilen verbunden wäre. Diese Realität wollen wir auch im Recht abbilden.

Mit dem Überfall der Hamas auf Israel, der von einigen auch auf deutschen Straßen gefeiert wurde, hat sich jedoch gezeigt, dass noch stärker gegen Antisemitismus auf deutschen Straßen vorgehen müssen. Bei Personen ohne deutschen Pass müssen wir auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen in Betracht ziehen. Wer gegen Jüdinnen und Juden hetzt, bei dem besteht bereits nach geltendem Recht ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse. Das wollen wir nun auch ins Staatsbürgerschaftsrecht einfließen lassen. Antisemiten dürfen keinen deutschen Pass bekommen. 

Wie relevant es ist, diese Anpassungen im Staatsbürgerschaftsrecht vorzunehmen, hat sich in seiner Deutlichkeit vor allem in den letzten Wochen gezeigt. Der erste Schritt dazu ist mit der Einbringung in den Bundestag bereits getan.

Mit freundlichen Grüßen 

Stephan Thomae 

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