Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Fahren ohne Fahrschein künftig keine Straftat mehr ist?

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Stephan Thomae
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Frage von Marcus K. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Fahren ohne Fahrschein künftig keine Straftat mehr ist?

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FDP

Lieber Herr. K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich für die Straffreiheit beim Fahren ohne Fahrschein aussprechen. Wir als FDP setzen uns für Rechtsstaatlichkeit und die Durchsetzung bestehender Gesetze ein. Zu einem starken Rechtsstaat gehört es allerdings auch, die ihm zugrundeliegenden Gesetze und Vorschriften regelmäßig auf deren Aktualität zu prüfen. Eine solche Überprüfung ist im Bundesjustizministerium bereits im Gange. Wir wollen das Strafrecht auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu prüfen und hierbei einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände legen. Dabei wird auch der Handlungsbedarf beim Fahren ohne Fahrschein überprüft. Auf Grundlage dieser Überprüfung werden wir das Strafrecht in vielen Punkten umfassend modernisieren und so für Entlastung in der Justiz sorgen - personell und finanziell. Dabei betrachten wir das Fahren ohne Fahrschein nicht isoliert, sondern überprüfen das Strafrecht als Ganzes. Das benötigt Zeit, ist aber notwendig, um eine umfassende und durchdachte Reform durchzuführen. 

Der Zustand der letzten Jahre kann aber in keinem Fall beibehalten werden - das Berechnungsverfahren für die Ersatzfreiheitsstrafe ist viel zu hart und liefert weder für die Betroffenen, die massiv unter der Dauer leiden, noch für den Staat, der eine längere Haft finanzieren muss, ein sinnvolles Ergebnis. Aus diesem Grund werden wir die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe halbieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium wurde bereits vorgelegt. So schaffen wir bereits jetzt mehr Gerechtigkeit für Betroffene - die Modernisierung des Strafrechts ist der nächste logische Schritt. Derzeit wird außerdem diskutiert, ob auch vor Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe eine richterliche Anhörung erfolgen muß, denn bei der Ersatzfreiheitsstrafe kommt es häufig zu der Konstellation, dass eine Freiheitsstrafe verbüßt werden muß, ohne dass der Delinquent jemals einem Richter vorgeführt worden wäre. Bei dieser Anhörung könnte dann noch einmal vor einem Richter erörtert werden, was zur Vermeidung der Freiheitsstrafe getan werden kann. An dieser Stelle kann insbesondere auf die Möglichkeit hingewiesen werden, durch Leistung von Sozialarbeit die Schuld abzutragen. Davon haben alle etwas: Der Verurteilte, der um die Freiheitsstrafe herumkommt, die Allgemeinheit, für die Sozialarbeit erbracht wird, und der Staat, der keine Haftplätze für derartige oft kurze Ersatzfreiheitsstrafen vorhalten muss.

 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Stephan Thomae 

 

 

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