Hallo ich arbeite in einer Werkstatt für Behinderte Menschen ich wollte von daher wissen ob es nicht möglich vorläufig darauf verzichtet werden kann das endgelt anzurechnen.

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Frage von Christian K. •

Hallo ich arbeite in einer Werkstatt für Behinderte Menschen ich wollte von daher wissen ob es nicht möglich vorläufig darauf verzichtet werden kann das endgelt anzurechnen.

Ich wollte von ihnen wissen ob es nicht möglich wäre vorläufig von der Anrechnung des Werkstattlohn auf die Grundsicherung zu verzichten desweiteren würde ich gerne wünschen das mindestens die Hälfte der Rentenerhöhung auch frei bleibt bei der Berechnung denn was bringt der Zuschlag zur Rente wenn dieser Zuschlag nicht bei mir ankommen tut ich bitte daher das im Bundestag beschlossen wird das der Zuschlag für die Erwerbsminderungsrente anrechnungsfrei in der Grundsicherung bleibt.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Rahmen der Einführung des Bürgergelds wurde sich mit Fragen des Hinzuverdiensts noch nicht befasst. Fragen zum Hinzuverdienst im Rahmen des SGB XII und der Anrechnung von Werkstattlohn sind sensible und wichtige Fragen, die zu einem späteren Zeitpunkt separat geprüft werden. Wir werden Ihre Anregungen aufnehmen und mit den Fachpolitikern beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Schulze

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