Mich treiben vor allem fünf große Themen um.
Nein, der DAS (Digital Services Act) steht nicht im Widerspruch zu Artikel 5 GG und er zerstört und unterdrückt nicht grundgesetzlich geschützte Freiheitsrechte, sondern er schützt diese vielmehr. Ich möchte diese Antwort erneut begründen:
Um vor und nach ungerechter Behandlung der Plattformen zu schützen, enthält der DSA neue Rechte für Nutzerinnen und Nutzer, um Entscheidungen bei der Moderation von Inhalten anzufechten:
Nein, wir als SPD bezeichnen das, was aktuell in Gaza passiert, nicht als Genozid.
Wir SPD-Abgeordneten sind der Meinung, dass der Abbruch einer Schwangerschaft bis zum Ende der 12. Woche nicht ins Strafgesetzbuch gehört und damit bis zu diesem Zeitpunkt legal sein sollte
Die AfD ist keine demokratische, sondern eine rechtsextreme Partei und der Rechtsextremismus gegenwärtig die größte Bedrohung für unsere Demokratie und bunte Zivilgesellschaft.