Wie rechtfertigen Sie Kürzungen bei psychotherapeutischen Leistungen, wenn diese nachweislich Kosten sparen und gleichzeitig den Zugang für sozial benachteiligte Menschen weiter verschlechtern?
Sehr geehrte Frau B.,
psychische Erkrankungen treffen Menschen oft in besonders schwierigen Lebenssituationen. Gerade sozial benachteiligte Menschen sind auf eine verlässliche und niedrigschwellige psychotherapeutische Versorgung angewiesen. Deshalb ist unstrittig: Eine gute Psychotherapie verhindert Leid, stärkt die Teilhabe und spart häufig auch erhebliche Folgekosten im Gesundheits- und Sozialsystem.
Genau deshalb haben wir als SPD-Bundestagsfraktion uns in den parlamentarischen Beratungen bis in die letzte Woche mit Nachdruck dafür eingesetzt, die ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung zu verbessern. Die Beratungen innerhalb der Koalition waren an diesem Punkt ausgesprochen intensiv. Uns war wichtig, die negativen Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten sowie auf die psychotherapeutischen Praxen so weit wie möglich zu begrenzen. Nicht alle Forderungen der SPD konnten sich angesichts der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der notwendigen Kompromisse innerhalb der Koalition durchsetzen. Es ist aber gelungen, gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wesentliche Änderungen und Nachbesserungen zu erreichen.
Ein Ergebnis dieses Einsatzes ist auch der gemeinsam von den Koalitionsfraktionen beschlossene Entschließungsantrag. Darin wird ausdrücklich anerkannt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen eine besonders vulnerable Gruppe sind und eine kontinuierliche Versorgung sichergestellt werden muss. Der Antrag sieht unter anderem vor, dass bereits begonnene psychotherapeutische Behandlungen über den Jahreswechsel hinaus bis zu ihrem Abschluss abgesichert werden und dass nach der Sommerpause weitere gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Versorgung beschlossen werden sollen. Damit bekennt sich die Koalition ausdrücklich dazu, die Versorgung nicht dauerhaft zu verschlechtern, sondern bestehende Probleme nachzubessern.
Ich will aber auch ehrlich sagen: Aus Sicht der SPD wäre eine weitergehende Absicherung der psychotherapeutischen Versorgung wünschenswert gewesen. Die Beschlüsse des Bundestages vom 10. Juli sind deshalb kein Idealzustand, sondern das Ergebnis eines schwierigen Kompromisses zwischen dem gesundheitspolitisch Wünschenswerten und dem finanziell Machbaren. Angesichts des milliardenschweren Defizits der gesetzlichen Krankenversicherung bestand die Aufgabe darin, die Beitragssätze zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung möglichst umfassend zu sichern. Die SPD-Fraktion hat dabei immer die Position vertreten, dass Einsparungen nicht zulasten derjenigen gehen dürfen, die besonders auf medizinische Hilfe angewiesen sind und dass die Versicherten bereits in der Vergangenheit erhebliche Beiträge zur Stabilisierung der GKV-Finanzen geleistet haben.
Deshalb endet unsere Arbeit mit diesem Gesetz auch nicht. Entscheidend wird sein, die Auswirkungen der Reform eng zu begleiten und die im Entschließungsantrag angekündigten Verbesserungen zügig umzusetzen. Sollte sich zeigen, dass (sozial benachteiligte) Menschen schlechter versorgt werden besteht politischer Handlungsbedarf. Die SPD-Fraktion wird dies eng begleiten, zumal wir uns im Koalitionsvertrag den Auftrag gegeben haben, die psychische Gesundheitsversorgung auszubauen. Unser Ziel bleibt eine psychotherapeutische Versorgung, die sich am Bedarf der Menschen orientiert und allen unabhängig von Einkommen oder sozialer Herkunft offensteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet
