Antwort 11.08.2025 von Thomas Silberhorn CSU
Das Bundesinnenministerium wird zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen. Auf dieser Grundlage wird der Bundestag auch darüber entscheiden, zu welchen Zeitpunkten Rückwirkungen sinnvoll oder gar notwendig sind. Die erforderlichen Mehrausgaben können im Rahmen der noch laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.
