Bekommt ein Iraker geduldeter vorläufiger Aufenthalt bis 2025 mit Arbeitsverhältnis(Sozialversicherungspflichtig) in Deutschland auch die Energiepauschale hat eigene kleine Wohnung.

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Frage von Margareta S. •

Bekommt ein Iraker geduldeter vorläufiger Aufenthalt bis 2025 mit Arbeitsverhältnis(Sozialversicherungspflichtig) in Deutschland auch die Energiepauschale hat eigene kleine Wohnung.

Wo muss die beantragt werden?

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Sehr geehrte Frau S.,

der Status als Asylbewerber oder auch die Staatsangehörigkeit an sich spielen bei der Frage der Anspruchsberechtigung keine Rolle. In diesem Zusammenhang empfehle ich Ihnen einen Blick in die sog. „FAQ“ des fachlich zuständigen BMF. Diese finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.

Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jeder, der am 1.9.2022 ein aktives Arbeitskommen i. S. d. §§ 13, 15, 18, 19 EStG sowie einen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

Eigentlich sollte bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen eine automatische Auszahlung erfolgen. Sofern dies nicht geschehen ist, kann die Energiepreispauschale mit der Einkommenssteuererklärung für das abgelaufene Jahr 2022 zumindest rückwirkend geltend gemacht werden. Damit ist nichts verloren.

Da Ihre Schilderungen sehr knapp bemessen sind, lässt sich der vorliegende Fall aus der Ferne natürlich nicht abschließend beurteilen.  

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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