Ein zusätzliches Einkommen kann sich theoretisch auswirken, weshalb jeder Einzelfall individuell geprüft werden sollte.
Ich halte das Prinzip der Schulpflicht für eine wesentliche Möglichkeit von Chancengerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und unserer Demokratie.
Die technische und praktische Umsetzung erfolgt nicht durch das BVA oder das Finanzamt im Vorfeld, sondern im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber den Freibetrag nicht berücksichtigt, kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nachträglich korrigieren.
Die Investitionsprüfung ist auch aus meiner Sicht bereits heute ein effektives Instrument, das den Schutz deutscher und europäischer Sicherheitsinteressen bei gleichzeitiger Offenheit für ausländische Investitionen gewährleistet.
Leitgedanke ist: Was gut läuft, bleibt und wird gefördert. Was nicht gut läuft, wird gestrichen und nicht mehr gefördert. Insgesamt müssen nach meiner Einschätzung am Ende sowohl weniger Ausgaben als auch andere Schwerpunkte stehen.
Es ist richtig, dass Sie sich diese Fragen stellen und auch wichtig, dass Sie sich fachlich beraten lassen.