Antwort 27.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Insgesamt gibt es eine Reihe von Unterschieden zwischen der Besoldung von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst.

Foto: Tobias Koch
Insgesamt gibt es eine Reihe von Unterschieden zwischen der Besoldung von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst.
Grundsätzlich sind laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt
Damit ist aber doch über eine mögliche Verantwortung noch nicht entschieden worden.
Wir müssen die Bedingungen für unseren Standort verbessern und damit in die Zukunft investieren.
Wir wollen die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessern.
Auch mit früherer Pensionierung gibt es die Aktivrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze 67.