NRW-Grüne wollen Handel mit pers. Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Verlangt Vater Staat künftig für Nachweis berechtigter Interessen einen Nachweis besonderer Kategorien personenbezogener Daten?
NRW-Grüne wollen Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Verlangt der deutsche (Vater) Staat künftig für den Nachweis berechtigter Interessen (Ausnahmeregelung) den Nachweis besonderer Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 I DSGVO, z.B. einen postnazistischen "Judennachweis", auch für angeheiratete Familienmitglieder, damit sie nicht vom dt. Staat strafrechtlich wegen des Verkaufsversuchs verfolgt werden?
Wie wird das Opfer als unspezifischer Rechtsbegriff im Gesetzesentwurf definiert? https://tinyurl.com/39d2esb2
Es gab im 3. Reich eine durch das Regime hergestellte gruppenbezogene Opfer- einschl. Überlebenschancenhierarchie von Opfergruppen
Wären z.B Gegenstände/Dokumente zum/vom hingerichteten NS-Oberst Stauffenberg handelbar (https://tinyurl.com/2dzy8wzp), zudem zum radikalen westukrainischen Nationalisten Bandera (jahrelang Ehrenhäftling mit Untergebenen in Sonderhaft im KZ Sachsenhausen)? https://tinyurl.com/2u3hk99h
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage zu den politischen Vorstellungen der Grünen aus NRW.
Der „unmittelbare" Bezug der Gegenstände zum Verfolgungsschicksal der Opfer des Holocaust ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er lässt sich nicht abstrakt festlegen, sondern muss jeweils im Einzelfall und unter Abwägung sämtlicher relevanter Umstände ausgelegt werden. Maßgeblich sein dürfte, dass sich dieser Bezug aus den Gegenständen selbst heraus erschließt und dass sie dazu taugen, das Andenken an die Opfer zu bewahren. Das setzt einen gewissen eigenen Informationsgehalt voraus – einen, der zusammen mit historischem Kontextwissen Rückschlüsse auf das Verfolgungsschicksal erlaubt.
Unproblematisch anzunehmen ist der unmittelbare Bezug etwa bei: Briefen von und an KZ-Häftlinge, Tagebüchern von KZ-Häftlingen, Krankenakten und ärztlichen Gutachten mit, personenbezogenen Daten von Menschen, die im Nationalsozialismus verfolgt wurden, sowie „Judensternen".
Möbelstücke, die für sich genommen weder einen unmittelbaren Bezug zum Verfolgungsschicksal erkennen lassen noch – anders als beispielsweise ein „Judenstern“ – über einen eigenen Informationswert verfügen, dürften vom Gesetz demnach nicht erfasst sein. Eine abweichende Auffassung wäre allerdings gut vertretbar. Unabhängig davon gilt: Weder das Gesetz noch die hier vorgeschlagene Auslegung ändern etwas daran, dass der massenhafte Verkauf von Möbeln unter Umständen ebenso unmoralisch gewesen sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen
