Frage an Wilhelm Vachenauer bezüglich Verbraucherschutz

Wilhelm Vachenauer
AfD
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Frage von Michael S. •

Frage an Wilhelm Vachenauer von Michael S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Vachenauer,

laut Plakatierungsbescheid der Stadt Kempten (Allgäu) dürfen die zur Bundestagswahl antretenden Parteien ab Sonntag 16. August 2009 die Plakattafeln der Stadt Kempten bekleben und eigene Wahlplakatständer aufstellen.

Seit Donnerstag, dem 13. August sind im gesamten Stadtgebiet CSU-Wahlplakate zu finden.

Können Sie sich erklären, warum die Vertreter der Christ-Sozialen-Union offensichtlich glauben, sich nicht an derartige Vorschriften halten zu müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schropp - Kempten

Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Schropp,

zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Reaktion. Sie haben völlig recht, dass erst am 16. 8.09 mit der Plakatierung begonnen werden durfte. Dass die CSU sich das Recht herausnahm, schon am 13. 8.09 ihre Wahlplakate auszuhängen ist ein klarer Verstoß gegen diese Regelung. Aus meiner Sicht lag der Grund darin: Nachdem Herr Seehofer am 13.8.09 zur Eröffnung der Festwoche nach Kempten kam, hat man bei der CSU die Gelegenheit genutzt, zu "seinen Ehren" schon am diesen Tag mit der Plakatierung zu beginnen, damit er durch eine Plakatallee fahren konnte. Deswegen hat man sich bei der CSU nicht um diese Abmachung geschert. Vielleicht wurden auch deswegen Ausnahmeregelungen geschaffen um diese Aktion zu legitimieren. Leider werden hier die Bestimmung durch die ausgehebelt, die in Bayern das Sagen haben. Es haben sich auch noch andere Parteien darüber aufgeregt. Beschwerden unsererseits interessieren niemand. Ich hoffe aber nur, dass es neben Ihnen noch andere kritische Bürger gibt, denen dieser Verstoß aufgefallen ist. Man kann nur hoffen, dass diese kritschen Menschen am Wahltag die Konsequenzen ziehen.

Hoffentlich konnte ich Sie mit dieser Antwort zufriedenstellen.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Wilhelm Vachenauer