Gesetz zur Überwachung als gefährlich eingestufter Personen

Der Gesetzesentwurf der Staatsregierung sieht vor, den Behörden mehr Möglichkeiten bei der Überwachung und Ingewahrsamnahme von als gefährlich eingestuften Personen zu geben, um mit der größer werdenden Bedrohung durch Terrorismus und Extremismus umzugehen.

Der Antrag wurde mit 80 zu 14 Stimmen bei 53 Enthaltungen angenommen.

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
14
Enthalten
51
Nicht beteiligt
35
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Max GibisMax GibisCSU Dafür gestimmt
Portrait von Georg EisenreichGeorg EisenreichCSU101 - München-Hadern Nicht beteiligt
Portrait von Andreas LotteAndreas LotteSPD101 - München-Hadern Enthalten
Portrait von Robert BrannekämperRobert BrannekämperCSU102 - München-Bogenhausen Nicht beteiligt
Porträt von Ludwig Hartmann.Ludwig HartmannDIE GRÜNEN102 - München-Bogenhausen Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich PfaffmannHans-Ulrich PfaffmannSPD102 - München-Bogenhausen Nicht beteiligt
Portrait von Florian von BrunnFlorian von BrunnSPD103 - München-Giesing Enthalten
Portrait von Andreas LorenzAndreas LorenzCSU103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Prof. Dr. Michael PiazoloMichael PiazoloFREIE WÄHLER103 - München-Giesing Enthalten
Portrait von Katharina SchulzeKatharina SchulzeDIE GRÜNEN104 - München-Milbertshofen Dagegen gestimmt
Portrait von Mechthilde WittmannMechthilde WittmannCSU104 - München-Milbertshofen Dafür gestimmt
Portrait von Ruth WaldmannRuth WaldmannSPD104 - München-Milbertshofen Enthalten
Portrait von Joachim UnterländerJoachim UnterländerCSU105 - München-Moosach Nicht beteiligt
Portrait von Diana StachowitzDiana StachowitzSPD105 - München-Moosach Nicht beteiligt
Portrait von Otmar BernhardOtmar BernhardCSU106 - München-Pasing Dafür gestimmt
Portrait von Florian RitterFlorian RitterSPD106 - München-Pasing Enthalten
Markus RinderspacherMarkus RinderspacherSPD107 - München-Ramersdorf Enthalten
Portrait von Markus BlumeMarkus BlumeCSU107 - München-Ramersdorf Nicht beteiligt
Portrait von Ludwig SpaenleLudwig SpaenleCSU108 - München-Schwabing Nicht beteiligt
Portrait von Margarete BauseMargarete BauseDIE GRÜNEN108 - München-Schwabing Dagegen gestimmt
Portrait von Isabell ZachariasIsabell ZachariasSPD108 - München-Schwabing Enthalten
Portrait von Ingrid HecknerIngrid HecknerCSU109 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Günther KnoblauchGünther KnoblauchSPD109 - Altötting Enthalten
Martin Bachhuber, Mitglied des LandtagsMartin BachhuberCSU110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Florian StreiblFlorian StreiblFREIE WÄHLER110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dagegen gestimmt

Mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs sollte den Behörden geholfen werden, mit der größer werdenden Gefahr durch Terrorismus und Extremismus umzugehen. In ihm wurde deshalb vorgeschlagen, der Polizei weitere Instrumente zur präventionspolizeilichen strafrechtlichen Überwachung bereitzustellen. Damit zukünftige Straftäter*innen bereits vor Begehen der Tat überführt und in Gewahrsam gebracht werden könnten, schlug der Entwurf eine Verlängerung der Höchstdauer der präventiven Gewahrsamsnehmung auf drei Monate mit Möglichkeit zur erneuten Verlängerung vor. Außerdem sah das Gesetz u.a. die Schaffung einer neuen Befugnis zum Erteilen von Aufenthalts- und Kontaktverboten vor, welche mithilfe einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) umgesetzt werden könnten.

Joachim Herrmann (CSU) warb für die Zustimmung der Abgeordneten. Um Terrorangriffe verhindern zu können, müsse die neue Kategorie der „drohenden Gefahr“ geschaffen werden. So könne die Polizei präventiv reagieren, bevor tatsächliche Gefahrensituationen entstünden. Der bayerische Innenminister wollte darüber hinaus mit der Erhöhung der Höchstdauer präventiven Gewahrsams auf drei Monate mit Möglichkeit zur Verlängerung Behörden und Gerichten mehr Handlungsspielraum einräumen. Auch den Einsatz elektronischer Fußfesseln für potenziell gefährliche Personen begrüßte er. Herrmann hob ebenfalls die Ausweitung von Befugnissen zur Überwachung von online geführten Gesprächen als Ergänzung zu Telefonaten als zeitgemäß hervor. Sein Parteikollege Hans Reichhart (CSU) schloss sich diesen Argumenten an.

Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD) begrüßte, dass auf erhöhte Terrorismusgefahr eingegangen werde und das europäische Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Datenschutzrichtlinie Beachtung fänden. Er kritisierte jedoch, dass die Befugnisse, die der Polizei eingeräumt würden, zu weitreichend in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreife. Insbesondere die Möglichkeit, als potenziell gefährlich eingestufte Personen mittels einer elektronischen Fußfessel zu überwachen, und die unbefristete vorsorgliche Ingewahrsamnahme kritisierte er. Die SPD stellte einen Antrag auf eine Anhörung, in der offene Fragen zu diesen Kritikpunkten gestellt werden sollten. Bis zur Beantwortung dieser Fragen könne die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, so Gantzer. Auch Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER) verwies auf verfassungsrechtliche Bedenken bei den geplanten Änderungen und behielten sich ihr endgültiges Urteil bis nach der Expert*innenenanhörung vor und enthielten sich demnach bei dieser Abstimmung.

Die Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze schloss sich der Kritik der anderen Oppositionsparteien an und gab zu bedenken, dass das Gesetz nicht nur auf potenziell gefährliche Personen angewandt werden, sondern auch in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger eingreifen könne. Die fraktionslose Claudia Stamm kritisierte außerdem die Einführung der Gefährder-Kategorie, die bisher rechtlich noch nicht definiert sei und somit Möglichkeiten zum rechtlichen Missbrauch liefere.