Frage von Maja T. • 21.08.2023
Antwort von Emmi Zeulner CSU • 20.09.2023
Die Bundestagsabgeordneten haben untereinander den kollegialen Konsens, bei fehlender Zuständigkeit an den jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu verweisen.
Die Bundestagsabgeordneten haben untereinander den kollegialen Konsens, bei fehlender Zuständigkeit an den jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu verweisen.
Worauf sich Herr Mack bezieht, sind Falschmeldungen, ich wolle Werbung für Brezeln verbieten.
Ich bin entschlossen, an unserem bewährten Zweikassensystem festzuhalten, das sowohl eine gesetzliche als auch eine private Krankenversicherung umfasst.
Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode in der Großen Koalition darauf hingewirkt, dass gesetzlich Versicherte schneller Arzttermine erhalten, z.B. durch die Schaffung der Terminservicestelle.