Frage von Jochen T. • 20.01.2023
Antwort von Bettina Müller SPD • 23.01.2023
Der Bewertungsausschuss ist eines von vielen Gremien unseres selbstverwalteten Gesundheitswesens.
Der Bewertungsausschuss ist eines von vielen Gremien unseres selbstverwalteten Gesundheitswesens.
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch besetzt und seine Rechtsgrundlage ist im SGB V geregelt. Die Rechtsaufsicht liegt bei dem Gesundheitsministerium.
Profitinteressen sollten in der Gesundheitsversorgung keinen Platz haben, das diese dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung der Patient*innen entgegenstehen.
es sind immer gute Neuigkeiten, wenn in anderen Ländern weitere Schritte in Richtung weitgehender Entkriminalisierung und Legalisierung eingeschlagen werden.
der Verdacht steht im Raum, dass die Laborbetreiber die Notlage der Pandemie genutzt haben, um überhöhte Preise für PCR-Tests durchzusetzen.