Sehr geehrte Frau J.,
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Unterschiedliche Zuzahlungen und Zusatzleistungen ergeben sich aus dem bestehenden System und dem Kassenwettbewerb; entscheidend ist aus meiner Sicht, dass Leistungen medizinisch sinnvoll, finanziell tragfähig und für die Versicherten transparent bleiben
Die Einführung eines bundesweiten pauschalen Modells würde nicht nur Fragen der Finanzierung, sondern auch der Ausgestaltung und der Verträglichkeit mit dem bestehenden Beihilfesystem aufwerfen. Deshalb ist eine Änderung auf Bundesebene nicht vorgesehen.
Die beschlossenen Honorarkürzungen um 4,5% sowie die geplanten finanziellen Einschnitte im Regierungsentwurf des GKV-BStabG sind nicht akzeptabel, vor allem wenn man die sowieso schon bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie betrachtet.
Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und wir Ihren Unmut nachvollziehen können.