Antwort 10.12.2025 von Bernd Rützel SPD
Das BAG hat klargemacht, dass die Vorgaben des aktuellen Arbeitszeitgesetzes nicht ausreichen, sondern die gesamte Arbeitszeit erfasst werden muss.
Das BAG hat klargemacht, dass die Vorgaben des aktuellen Arbeitszeitgesetzes nicht ausreichen, sondern die gesamte Arbeitszeit erfasst werden muss.
Ich habe mich zu der Thematik öffentlich bereits umfangreich geäußert und verweise demnach inhaltlich auf die folgenden Beiträge
Die AfD nutzt Verunsicherungen, indem sie einfache Antworten anbietet, die zwar in der Praxis nicht funktionieren, aber Emotionen bedienen.
Ein AfD-Innenminister wird die Sicherheit in Deutschland wiederherstellen.
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf keine Änderung bei Beschlussklagen im Wohnungseigentumsgesetz verständigt.