Ihre Forderung nach einem zusätzlichen Untersuchungsausschuss kann ich persönlich nachvollziehen. Jedoch dienen Untersuchungsausschüsse meist der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der vollziehenden Gewalt – also der Aufarbeitung von Regierungshandeln, was bei der Aserbaidschan-Affäre nicht der Fall ist.
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Grundsätzlich muss dem Verdacht von Korruption im Deutschen Bundestag bei Vorliegen von hinreichenden Hinweisen unbedingt nachgegangen werden.
Ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu möglichen illegalen Machenschaften der Republik Aserbaidschan zur Beeinflussungen von Abgeordneten müsste daher gegenwärtig von mindestens 184 Bundestagsabgeordneten befürwortet werden. Ein entsprechendes Quorum ist bisher nicht zustande gekommen.
Damit künftig noch stärker gegen derartige Vorfälle vorgegangen werden kann, hat der Deutsche Bundestag am 25. April eine Reform der Strafvorschriften zur Bestechung von Abgeordneten verabschiedet.
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse dienen in erster Linie der Kontrolle der Exekutive und können keine Sanktionen gegen Abgeordnete oder andere aussprechen.
Abgeordnete werden künftig für alle unzulässigen Geschäfte zum eigenen finanziellen Vorteil während ihres Mandats bestraft werden können. Dadurch haben wir eine wichtige Strafbarkeitslücke geschlossen.