Antwort 04.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir stehen fest an der Seite der Ukraine, ihrer Bevölkerung und ihres in der UN-Charta verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung, Freiheit und Selbstbestimmung.
Wir stehen fest an der Seite der Ukraine, ihrer Bevölkerung und ihres in der UN-Charta verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung, Freiheit und Selbstbestimmung.
Bundeswehrärzte führen Musterung durch.
Grundsätzlich nehmen beide die Deckelung eines aus Erfahrungswerten bestimmten Grundbedarfs in den Blick
Im Bundesinnenministerium setzt man sich aktuell mit den konkretisierten Vorgaben des BVerfG zum Mindestabstandsgebot auseinander.
Wenn wir in Zukunft in einer freiheitlichen Demokratie leben wollen, dann muss jeder Autokrat wissen, dass die freie Welt sich zur Wehr setzt, wenn sie angriffen wird.