Antwort 30.10.2023 von Thomas Jepsen CDU
Alle betreffenden Regelungen im Arbeits- und Rentenrecht sind Bundesangelegenheit. Bitte wenden Sie sich gerne an die Bundesregierung.
Alle betreffenden Regelungen im Arbeits- und Rentenrecht sind Bundesangelegenheit. Bitte wenden Sie sich gerne an die Bundesregierung.
Ein entsprechender Antrag (Drucksache 2018/15) wurde dem Bundesrat am 12.05.2015 vom Land Schleswig-Holstein zur Entschließung vorgelegt.
Leider tut sich auf Bundesebene hierzu derzeit wenig. M. E. liegt dies u. a. daran, dass sich die Bundesländer weiterhin nicht einig sind.
Der SSW hat seinerzeit entsprechende Haushaltsanträge gestellt und nachgewiesen , dass das finanzierbar gewesen wäre. Wir teilen die Haltung des MP ausdrücklich nicht.