Antwort 30.10.2023 von Hakan Demir SPD
Auch Zeiten der Ausbildungsduldung würden also dem aktuellen Entwurf entsprechend nicht für die Einbürgerung angerechnet
Auch Zeiten der Ausbildungsduldung würden also dem aktuellen Entwurf entsprechend nicht für die Einbürgerung angerechnet
eine ausführlichere Darstellung meines Lebenslaufes finden Sie hier:
Ganz klar für mich ist die Situation der Apotheken muss, gerade in ländlichen Regionen oder strukturell problematischen Gebieten, schnell verbessert werden.
Rezeptfreie Berufasausübung und Anerkennung der bereits Ausgebildeten. Aufnahmeprüfung egal welcher Abschluss.
Die Problematik der Nicht-Anrechnung von Studienzeiten ist mir bekannt - allerdings nach meinem Stand in immer weniger Bundesländern