(...) wird die Vorhaben der Bundesregierung begleiten und auf Verbesserungen hinwirken. Ziel muss eine deutliche Qualitätssteigerung der Gutachten sein und die Zulassung von Zweitgutachten zu erleichtern. Ob im Ergebnis eine zentrale Stelle zur Vergabe von Aufträgen für Gutachten zur Lösung der bestehenden Probleme beitragen kann, muss genau geprüft werden. (...)
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(...) 18/6985, 18/9092) wurden Regelungen getroffen, um das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Neutralität gerichtlich bestellter Sachverständiger zu stärken und die Qualität von Gutachten zu verbessern sowie die Verfahren zur Erstattung der Gutachten unter Beachtung der Verfahrensgarantien zu beschleunigen. (...) Die Präsidien der Gerichte sollten daher sensibilisiert werden, möglichst nur solchen Richterinnen und Richtern ein familienrechtliches Dezernat zuzuweisen, die über belegbare Kenntnisse des materiellen Familienrechts und des Familienverfahrensrechts sowie der damit verbundenen Querschnittskompetenzen im kommunikativen und analytisch-diagnostischen Bereich verfügen oder diese zumindest alsbald erwerben. (...)
(...) Das Gesetz ist an vielen Stellen sehr unsauber formuliert und es gefährdet die Meinungsfreiheit (...)
(...) Es ist richtig, dass die Beschlussunfähigkeit des Bundestags festgestellt werden kann. Wenn dabei nicht festgestellt werden kann, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages anwesend sind, muss die Sitzung abgebrochen werden. (...)
(...) Wenn es dann nicht möglich ist, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages zusammenzukriegen, müsste die Sitzung abgebrochen werden und es könnte nichts mehr beschlossen werden. Allerdings gilt auch: Wenn die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wird, gilt der Bundestag als beschlussfähig, und die entsprechenden Abstimmungen haben volle Gültigkeit. Nachträglich lässt sich das dann nicht mehr anfechten. (...)
(...) vielen Dank für ihre Frage. Ich kann ihre Bedenken zum Thema Beschlussfähigkeit des Bundestages verstehen. Sie müssen dafür Verständnis haben, dass ich Ihnen zu diesem Punkt mitteile, dass ich in der letzten Wahlperiode noch nicht Abgeordnete des Deutschen Bundestages war und deshalb persönlich nicht an der Beschlussfassung beteiligt war. (...)