Antwort 15.09.2020 von Ralph Brinkhaus CDU
(...) Gewinnverlagerungen in grundlos niedrig besteuernde Staaten sind nicht akzeptabel. (...)
(...) Gewinnverlagerungen in grundlos niedrig besteuernde Staaten sind nicht akzeptabel. (...)
(...) Vermeidung von Steuerflucht (...)
(...) weltweite gerechte Besteuerung von Unternehmen (...)
(...) Inhaltlich gibt es derzeit aber noch ressortübergreifenden Abstimmungsbedarf. (...)
(...) konsequente Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle für unbedingt erforderlich (...)
Bei den "Cum-Ex-Fällen" ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich aufgrund der Höhe der
Steuerhinterziehung um "besonders schwere Fälle" im Sinne des Strafgesetzbuches handelt.