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Portrait von Rüdiger Kruse
Antwort 07.09.2020 von Rüdiger Kruse CDU

Bei den "Cum-Ex-Fällen" ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich aufgrund der Höhe der

Steuerhinterziehung um "besonders schwere Fälle" im Sinne des Strafgesetzbuches handelt.