Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Ampelregierung hat im Jahressteuergesetz 2022 die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz gestrichen.
Nach einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes ist es notwendig, das alte Finanzamt über die neue Meldeadresse zu informieren. Dieses kümmert sich dann um den Transfer der notwendigen Dokumente zum neuen Finanzamt, sodass ein doppeltes Einreichen der Steuererklärung nicht notwendig ist.
Die Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung gilt im Umfang des gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberbeitrags.
Die FDP setzt sich wie keine andere Partei für mehr Entlastungen ein. Ohne die FDP in der Regierung käme es sogar zu neuen Steuern und Steuererhöhungen.