(...) Die Sozialhilfe stellt das unterste Auffangnetz der sozialen Absicherung unserer Gesellschaft dar. Deshalb ist in § 2 Absatz 1 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) der Grundsatz geregelt, dass die Sozialhilfe nachrangig zu berücksichtigen ist. Sozialhilfe erhält somit nur, wer sich nicht durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann. (...)
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(...) Damit ist nicht nur Vertrauen in die Gesetzgebung verloren gegangen (fehlender Bestandsschutz), sondern es macht Betriebsrenten für viele schlichtweg unattraktiv. (...) Für mich ist dabeFür mich ist dabei gar nicht die FrageArbeitsmarktreformen von 2003 falsch oder richtig waren, sondern, ob wir eine Antwort auf die Herausforderungen im Jahr 2020 oder 2025 haben. Wir sollten deshalb keine rückwärtsgewandte, sondern eine auf die Zukunft gerichtete Debatte führen über die Frage, wie sich unsere Gesellschaft durch die Digitalisierung verändert und welche Unterstützung der Staat dabei geben muss. (...)
(...) haben wir daher an einer Lösung gearbeitet, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Bei den derzeitigen Regelungen zu Betriebsrenten sehe ich auch Handlungsbedarf. Da dieses Thema in den Bereich des Ausschusses für Gesundheit fällt, in dem ich nicht Mitglied bin, habe ich mich bei meinen Kollegen erkundigt. (...)
(...) Neben dem zentralen Aspekt der Finanzierung ist auch der Punkt der Generationengerechtigkeit hier zu beachten. Der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern an der Bevölkerung und in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt und die jüngeren Generationen müssen zur Versorgung mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen Rentner selbst aktuell nur noch rund 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. (...)