Antwort 10.11.2022 von Rolf Mützenich SPD
zu den Sicherheitsinteressen Russlands gehören u.a. die Unversehrtheit seiner Grenzen.
zu den Sicherheitsinteressen Russlands gehören u.a. die Unversehrtheit seiner Grenzen.
Völkerrecht ist kein Zweiklassenrecht, deswegen hat sich Deutschland an der großen Mehrheit der von Ihnen aufgezählten Konflikte nicht beteiligt.
Es war kein Fehler dabei, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine rechtfertigen könnte. Deshalb muss er schwer verurteilt werden.
Nein.
Eine Doktrin in der Gestalt gab es nicht.