(...) Das Bundesverfassungsgericht leitet aus der Garantie der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip aber für alle in Deutschland lebenden Menschen einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ab. Eine pauschale Differenzierung der Leistungshöhe nach dem Aufenthaltsstatus ist unzulässig. Ebenso wenig ist entscheidend, ob man etwas in die Sozialkassen eingezahlt hat. (...)
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(...) das Jobcenter die angemessenen Wohnkosten übernimmt. Da sich die genannte Summe aus Einzelbeträgen des Existenzminimums für jedes Familienmitglied zusammensetzt, ist auch die Frage nach dem „nachvollziehbaren ‚Normalmaß‘“ beantwortet. Denn eine auf ein wie auch immer zustande kommendes „Normalmaß“ reduzierte Summe würde bedeuten, dass man einzelnen Mitgliedern der Familie das Existenzminimum kürzt. (...)
(...) Ein Existenzminimum gilt für jede Person – egal, ob sie in Deutschland geboren ist, hier schon lange lebt oder erst vor kurzem nach Deutschland gekommen ist, um hier Schutz vor Terror und Krieg zu finden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2012 auch höchstrichterlich festgestellt und es auf einen klaren Satz gebracht: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. (...)
(...) Wir, von der Grünen Bundestagsfraktion, haben stets gefordert, dass die Maghreb-Staaten nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Dass der Bundestag dies nun am 18.01. (...)
(...) es gab Gründe, diese Regelung einzuführen. Diese sind nachlesbar. (...)