Antwort 25.08.2020 von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Tat sind vereinbarte Wohnflächen Beschaffenheitsmerkmale der aufgrund eines Erwerbervertrags vom Bauträger zu errichtenden Eigentumswohnung.
In der Tat sind vereinbarte Wohnflächen Beschaffenheitsmerkmale der aufgrund eines Erwerbervertrags vom Bauträger zu errichtenden Eigentumswohnung.
(...) Natürlich kann ich Ihre Verärgerung über eine 3,36% kleinere Wohnfläche verstehen. Hier liegt in erster Linie aber ein vertragsrechtliches Problem vor. (...)
(...) In der Tat sieht die aktuell geltende EU-Pauschalreiserichtlinie keine festgelegte Deckelung beim Versicherungsschutz im Falle einer Insolvenz vor. (...)
(...) Dazu können die intelligente Videoüberwachung und die digitale Gesichtserkennung einen wichtigen Beitrag leisten, wenn klar definiert ist, in welchem Rahmen dies möglich und geboten ist. (...)