Antwort 24.11.2020 von Alexander Krauß CDU
(...) Im Übrigen ist es auch nichts Neues, dass Grundrechte mitunter eingeschränkt werden können (...)
(...) Im Übrigen ist es auch nichts Neues, dass Grundrechte mitunter eingeschränkt werden können (...)
(...) Der Erlass von Rechtsverordnungen, der mit diesem Gesetz gestattet wird, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden (...)
(...) Diese Verbesserungen des Grundrechtsschutzes sind entscheidend auf die Initiative der SPD zurückzuführen. (...)
Entscheidend ist für mich weiter, dass die Maßnahmen an die Feststellung der "epidemischen Lage" gebunden sind. Dies ist für derartige Grundrechtseingriffe zwingend erforderlich.
Der persönliche und direkte Kontakt mit den Bürgern ist mir wichtig.