Bereits dieses Jahr unterstützt der Bund die Bundesländer mit 50 Millionen Euro mit dem Digitalpakt für die Justiz.
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Nach einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts wird sich der Bundesgesetzgeber also auch noch einmal mit dieser Vorschrift zu befassen und entsprechende Änderungen durchzuführen haben.
Im konkreten Fall hat der Thüringer Landesvorsitzende Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt.
Aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz und dem Grundsatz der Gewaltenteilung äußere ich mich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren.
Ich kann nur spekulieren, dass die Bearbeitungszeiten wegen der Personalkapazitäten der Gerichte unterschiedlich ausfallen.
Da ich als Rechts- und Gesundheitspolitikerin fachpolitisch nicht selber in den parlamentarischen Umsetzungsprozess eingebunden bin, kann ich hier lediglich wiederholt darauf hinweisen, dass nach meinem Kenntnisstand an der konkreten Ausgestaltung der Umsetzung bereits gearbeitet wird.