Antwort 19.02.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Krankenhausfinanzierung ist Aufgabe der Bundesländer und muss meines Erachtens aus deren steuerfinanzierten Haushalten aufgebracht werden.
Krankenhausfinanzierung ist Aufgabe der Bundesländer und muss meines Erachtens aus deren steuerfinanzierten Haushalten aufgebracht werden.
Als Rentnerin oder Rentner ist der Wechsel von der PKV in die GKV nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen beim Bund und den übrigen Ländern kontinuierlich. Eine abschließende Festlegung ist bisher nicht erfolgt.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Beiträge in Abhängigkeit vom individuellen Einkommen erhebt (Solidaritätsprinzip), erfolgt die Beitragskalkulation im Bereich der privaten Krankenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip
Als Grüne befürworten wir eine Bürgerversicherung.