Für die rückwirkende Ausgleichszahlung in Form eines einmaligen Ausgleichsbetrages bedarf es neben dem Beschluss des Gesetzes auch der Verabschiedung einer entsprechenden Verordnung, welche möglichst zeitnah zum Beschluss des Gesetzes verabschiedet werden soll.
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Ich greife Ihre Anfrage gerne auf und wir prüfen, wie solche eine pauschale Beihilfe auch hier in Hessen eingeführt werden kann.
Hessen hat sich bewusst gegen die optionale pauschale Beihilfe entschieden, da diese sich für die Betroffenen in der Regel als nachteilig und für den Landeshaushalt als belastend erweist.
Die Diskussion ob Hamburger Modell oder Sachleistungsbeihilfe wird uns sicherlich in der politischen Diskussion weiter begleiten
Wir werden uns auf allen Ebenen für die Einführung der solidarischen Bürgerversicherung einsetzen und möchten so die Zwei-Klassen-Medizin überwinden
Leider sieht das BMI aktuell keine Spielräume für diese Maßnahme, ist aber perspektivisch darum bemüht zu einer Situation zu gelangen, die die Rücknahme dieser Erhöhung möglich macht.