Danke für die Frage. Die Antwort lautet: Ja.
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In meiner Rede vom 27.01.2022 zum Nachtragshaushaltsgesetz habe ich auf die Unaufrichtigkeit der CDU/CSU-Fraktion hingewiesen. Nicht, weil sie grundsätzlich den Weg zum BVerfG einschlägt, sondern weil sie gegen einen Nachtragshaushalt klagt, den sie in Zeiten der Großen Koalition so mitbeschlossen hätte.
Was die von Ihnen erbetene historische Einordnung angeht, habe ich mich bereits sehr häufig eindeutig dazu positioniert
die CDU Deutschlands hat einen Parteitagsbeschluss gefasst, der jegliche Zusammenarbeit mit der AfD und der Linkspartei ausschließt. Dieser gilt weiterhin.
Aber die AfD als Gesamtpartei verwendet - ebenso wie ich - unterschiedliche Stilmittel in der Kommunikation nach außen. Tabubrüche und Provokationen können manchmal notwendig und politisch wirksam sein. Ebenso wie an anderer Stelle nachdenkliche Töne oder etwas Humor angesagt sein können.