das Grundgesetz regelt die Entschädigung von Abgeordneten in Artikel 48 Absatz 3, wonach jeder Abgeordnete eine Entschädigung erhält
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Zum Thema Diäten, Pauschalen, Netto-Einkommen, Parteiabgaben, sowie Arbeitspensum habe ich an ein funk-Format namens „die.da.oben“ ein langes Interview gegeben, das viele Hintergründe und konkrete Zahlen beleuchtet. Das entstandene Video könnte ihre Frage(n) an den Sachverhalt beantworten:
Ich erhalte die Aufwandsentschädigungen, die für alle Bundestagsabgeordneten festgeschrieben sind und die alle Bundestagsabgeordneten fraktionsübergreifend erhalten.
(...) die Details hierzu können Sie gerne hier nachlesen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1334e-260800
Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.
Die Frage ist beantwortet.