Antwort 19.05.2023 von Robin Mesarosch SPD
Meine Position ist in diesem konkreten Fall klar: Die Privatsphäre ist ein hochgradig schützenswertes Gut
Meine Position ist in diesem konkreten Fall klar: Die Privatsphäre ist ein hochgradig schützenswertes Gut
Keine biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken
Die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum stellt in meinen Augen einen Eingriff in die Grundrechte dar.
Gesichtserkennungssoftware erhöht den Fahndungsdruck auf Kriminelle und Terroristen und kann durch die Zielgenauigkeit der Software langfristig sogar helfen, Personenkontrollen zu reduzieren