Antwort 04.10.2021 von Jörg Bernstein FDP
Der Fall Oury Jalloh ist aus Sicht des Landtages von Sachsen-Anhalt juristisch aufgearbeitet. Dieser Ansicht schließe ich mich an.
Der Fall Oury Jalloh ist aus Sicht des Landtages von Sachsen-Anhalt juristisch aufgearbeitet. Dieser Ansicht schließe ich mich an.
Ich stimme Ihnen zu, dass familiengerichtlichen Verfahren mehr Gleichstellung zu anderen Zivilprozessen zusteht
Die Frage, ob der Prozess strafrechtlich einwandfrei und fair war, lässt sich von außen nur schwer beurteilen
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.