Frage an Alexander Hoffmann bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

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Alexander Hoffmann
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Frage von Heike R. •

Frage an Alexander Hoffmann von Heike R. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Sehr geehrter Herr Hoffman.
Im Berichtsmonat Januar wurden 12.212 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Gegenüber dem Vormonat (Dezember: 8.359Personen) stieg dieser Wert um 46,1%.
Quelle: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-januar-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Wie sind diese Leute "eingereist" ?
In Deutschland sind wir eine Demokratie, dazu gehört, meines Erachtens nach, auch das Gesetze und geltendes Recht eingehalten und nicht einseitig ausgelegt werden dürfen !
Die Abschiebung von Ausländern, die schon in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Schutzgesuch gestellt haben ist per Gesetz eindeutig und völlig klar geregelt.
Diesen Personen wird das Asylverfahren in Deutschland verweigert. Sie sind in den Staat abzuschieben, in dem sie zuerst Aufnahme gefunden haben (§ 27 und § 34a AsylG).
Gilt dieses Gesetzt noch? Ich bin überzeugt ja ! Ich muss mich doch auch an Recht und Gesetz halten, sonst drohen mir Strafen, die auch angewendet werden.
Wie gedenkt die Groko endlich die verantwortlichen "Gesetzesverletzer" zur Verantwortung zu ziehen, die § 27 und § 34a AsylG nicht umsetzen?
Noch eine letzte, mich sehr interessierende, Frage, gibt es ein juristisches Recht, mit einer Kanzlerichtlinienkompetenz geltende Gesetzeslage zu umgehen?
Herr Hoffman, sehen Sie persönlich in der Zahl der abgelehnten, aber nicht abgeschobenen Asylanten eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie?

Heike Rogall

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Sehr geehrte Frau Rogall,

wenn Sie sich den Bericht genau durchlesen, dann stellen Sie fest, dass "im Januar 2020 12.212 Erstanträge auf Asyl vom Bundesamt entgegengenommen wurden" sowie dass "im Januar des Vorjahres 14.534 Erstanträge gestellt wurden; dies bedeutet eine Abnahme der Antragszahlen um 16,0 % im Vergleich zum Vorjahr". Und: "Im Berichtsjahr 2020 waren 2.208 der Asylerstantragstellenden (18,1 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 10.004 Erstanträge gestellt." Die Entwicklung der jährlichen Asylerstantragszahlen ist insgesamt deutlich rückläufig.

Der Anspruch auf Asyl ist immer die Ultima Ratio. Eine sachliche Betrachtung eines jeden Einzelfalls ist daher wichtig und notwendig. Die von Ihnen zitierten § 27 und § 34a AsylG gelten selbstverständlich und werden auch umgesetzt.

Das Mitte 2019 beschlossene Geordnete-Rückkehr-Gesetz hat das Ziel, Fehlanreize zum rechtswidrigem Zuzug bzw. Verbleib im Land zu beseitigen. Dafür haben wir die Instrumente geschärft, um die Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern deutlich besser durchsetzen zu können. Es ist freilich ein großer Aufwand, Personen wieder zurückzuführen, wenn sie einmal im Land sind. Dennoch sollten die Bundesländer die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten endlich voll ausschöpfen und noch deutlich konsequenter abschieben als bisher. Länder-Regierungen, die sich aus rein ideologischen Gründen verweigern, werden sich in Zukunft hoffentlich noch viel häufiger mit kritischen Fragen der jeweiligen Bevölkerung sowie der Medien auseinandersetzen müssen - zumal sie auch Unterstützung durch die Bundespolizei erhalten könnten, wenn sie diese - zumindest deutlich besser - in Anspruch nehmen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Hoffmann, MdB

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