Frage an Alois Rainer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Alois Rainer MdB
Alois Rainer
CSU
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Frage von Karl-Max N. •

Frage an Alois Rainer von Karl-Max N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr MdB Rainer,

ist es zutreffend, dass es bereits jetzt im Haushaltsausschuss (dessen Mitglied Sie sind) Überlegungen gibt, falls die AfD stärkste Oppositionskraft werden sollte, ihr den Vorsitz im Haushaltsausschuss zu verweigern? Wenn dies so sein sollte warum?

Gruss
K.M. N.

Alois Rainer MdB
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr N.,

als ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss kann ich Ihre Aussage nicht bestätigen. Mir sind weder Überlegungen noch geheime Treffen dazu bekannt.
Die Ausschüsse im Deutschen Bundestag sind in ihrer Zusammensetzung ein verkleinertes Abbild des Plenums. Die Zahl der Ausschussmitglieder, die einer Fraktion entsprechend ihrer Stärke zusteht, wird nach dem Proportionalverfahren von Hare/Niemeyer, d’Hondt Saint Lague/ Schepers berechnet. Die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen entspricht dem Kräfteverhältnis der Fraktionen im Deutschen Bundestag.

Vorgaben für das Besetzungsverfahren der Ausschussvorsitzenden finden sich insbesondere in den §§ 6 Abs. 2 und 58 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT). Nach § 6 Abs. 2 GOBT führt zunächst der Ältestenrat eine Verständigung zwischen den Fraktionen über die Besetzung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter herbei. Eine solche einvernehmliche Verständigung zwischen den Fraktionen stellt dabei den Regelfall in der parlamentarischen Praxis dar.

In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags unter § 58 (Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters) heißt es weiter:
„Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.“

Es besteht daher auch kein Anspruch darauf, dass die größte Oppositionspartei den Vorsitz des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag erhält.
Zuletzt hatte man sich darauf verständigt, den Vorsitz im Haushaltsausschuss der stärksten Oppositionspartei zu überlassen. Für das neugewählte Parlament gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen gemäß der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Alois Rainer, MdB

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