Durch eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wären mögliche Folgen für den Staat, dass sich die Steuereinnahmen erhöhen, könnten durch höhere Lohnsteuereinnahmen und die Sozialversicherungsbeiträge weiter steigen.
Da wir bereits auf das Problem aufmerksam geworden sind, haben wir als CDU/CSU genau diese Frage an die Bundesregierung gerichtet. Der beigefügten Antwort ist zu entnehmen, dass der Empfang der Rechnung grundsätzlich für alle Unternehmer möglich sein muss.
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Übergangsfristen für die Anbindehaltung in Milchviehbetrieben halte ich für notwendig, da die Umstellung in den Höfen aufwändig ist und gewisse Zeit erfordert.
Langstreckentransporte sind in bestimmten Fällen notwendig, sie müssen aber so schonend wie möglich durchgeführt werden.
Die Bundesregierung ist gefordert, im Gesetzgebungsverfahren die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu berücksichtigen.