Wie beurteilen sie das Engagement der öffentlichen Hand im Bezug auf Infrastruktur in Berlin?

Andreas Audretsch
Andreas Audretsch
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolfgang K. •

Wie beurteilen sie das Engagement der öffentlichen Hand im Bezug auf Infrastruktur in Berlin?

Sehr geehrter Herr Audretsch,

leider sind Sie in Ihrer Antwort auf meine erste Frage überhaupt nicht eingegangen. Unseren konkreten Fall habe ich nur als "i"-Tüpferchen der Berliner Praxis wiedergeben wollen. Hauptfrage; wie stehen Sie zum folgenden Zustand?
Ungleichbehandlung von Grundstücken an zu früheren Zeiten als öffentliches Straßenland erstellte Straßen zu nahezu allen heutzutage an Privatstraßen liegenden Baugrundstück in Neubaugebieten, da das Land Berlin offensichtlich nicht bereit ist weitere Infrastruktur für die hier lebenden Steuerzahler bereit ist zur Verfügung zu stellen.

Andreas Audretsch
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Die rot-grün-rote Koalition hat sich dem Thema Erschließung/Zuwegung in der letzten Legislatur angenommen und einen Antrag beschlossen, nachdem "bei Planungs- und Bauvorhaben (einschließlich des Abschlusses von städtebaulichen Verträgen) grundsätzlich keine „Privatstraßen“ mehr vorzusehen [sind], sondern die Erschließung bzw. Zuwegung generell nur über gewidmetes öffentliches Straßenland anzuwenden [ist]. Ausnahmen hiervon sind besonders zu begründen. Eine gleiche Verfahrensweise bei den Bezirken ist sicherzustellen. Für die Unterhaltung der Straßen sind dauerhaft entsprechende Finanzmittel vorzusehen."

Den Antrag finden Sie hier: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-2678.pdf

Die Koalition setzt also ganz konkret auf öffentliches Straßenland.

Für Ihren speziellen Fall könnten Sie sich überlegen eine Petition an den Petitionsausschuss im Abgeordnetenhaus zu schicken. Das geht auch online über: https://www.parlament-berlin.de/das-parlament/petitionen/online-petition

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Audretsch

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