(...) Der Artikel 13 der neuen Urheberrechtsrichtlinie dient dem Zweck, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen Online-Plattform-Diensten, die es Nutzern ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen und abzurufen, und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer dieser Inhalte. Das sogenannte „Value-Gap“, das entsteht, wenn die Plattformen die Schöpfer der hochgeladenen Inhalte nicht an den finanziellen Gewinnen beteiligen, muss geschlossen werden. (...)
Sehr geehrter Herr Marvin St., (...)
(...) Es geht also nicht darum, prinzipiell das Hochladen bestimmter Inhalte zu unterbinden oder die Meinungsfreiheit zu begrenzen, sondern vielmehr darum, eine gerechte Entlohnung der Urheber zu gewährleisten. Genauso wie Printmedien sich an Urheberrechte halten müssen, sollen auch die Kreativen, deren Werke im Internet verbreitet werden, ein europaweit gesetzlich verankertes Urheberrecht haben, das auch online durchgesetzt wird. (...)
(...) Dennoch besteht ein Problem, wenn große Plattformen ihr Geschäftsmodell darauf aufbauen, dass sie einen großen Gewinn daraus ziehen, dass ihre Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke hochladen und abrufen. Die EVP will daher einen fairen Ausgleich schaffen zwischen Online-Plattform-Dienstleistern und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer der Inhalte. Dazu werden Plattformen künftig im Artikel 13 und im Erwägungsgrund 38 der Richtlinie verpflichtet, „angemessene und geeignete“ Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass hochgeladene Werke das Urheberrecht nicht verletzten. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Urheberrechterichtlinie. (...)
(...) Dabei geht es uns darum, große Plattformen, deren Geschäftsmodell darauf beruht, urheberrechtlich geschützte Werke, die durch Dritte hochgeladen werden, verfügbar zu machen und dadurch einen Gewinn zu erziehen, in die Verantwortung zu nehmen. (...)