geehrte frau Haßelmann, warum werde ich durch die neue grundsteuerreform dazu gezwungen ein haus nicht zu sanieren und dann zu vermieten.durch sanierung steigt die neue grundsteuer enorm in die höhe.

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Britta Haßelmann
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Frage von Joachim B. •

geehrte frau Haßelmann, warum werde ich durch die neue grundsteuerreform dazu gezwungen ein haus nicht zu sanieren und dann zu vermieten.durch sanierung steigt die neue grundsteuer enorm in die höhe.

ich selber wohne in einen einfamilienhaus in zörbig/sachsen-anhalt.es ist ein reihenhaus was ich aufwendig auf eigenen kosten saniert habe.ein komplettabriss wurde mir durch den denkmalschutz verweigert.also blieb nur eine flickschusterei.durch baupläne gab es eine sanierung die als kernsanierung gilt.das gesammte grundstück ist 130qm groß.es sind 59qm wohnfläche vorhanden.keine toreinfart oder parkplatz geschweige denn etwas zum sitzen.allerdings wurde der steuerwert so hoch genommen das mein nachbar mit einen unsanierten zweifamilienhaus mit ca.500qm grundstück um ca.50tausend € preiswerter ist als ich.da der grundsteuerwert in die neue grundsteuer mit einfließt scheint mir ein fehler der neuen grundsteuerberechnung vorzuliegen.daraus schliese ich das ein unsaniertes haus besser zu vermieten ist als ein saniertes.ich wollte ein zweifamilienhaus sanieren und dann vermieten.warum soll ich es sanieren wenn mir für eigene entstandene kosten der staat noch mehr geld dafür abnimmt.

mfg.:BJ

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Haßelmann. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die neue Grundsteuer greift erst ab Januar 2025. Dafür wurden bereits jetzt durch die Finanzämter einzelner Bundesländer die Feststellungsbescheide über den Grundsteuerwert verschickt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer. In den Grundsteuerwert fließen unter anderem das Alter des Gebäudes und das Jahr einer Kernsanierung ein.
Bei Fragen zur Berechnung ihrer aktuellen Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Haßelmann

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