Machen Sie sich dafür stark, dass die 2G/3G-Regel mit dem Ende der pandemischen Notlage ebenfalls aufgehoben wird?

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Britta Haßelmann
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Frage von Alexander B. •

Machen Sie sich dafür stark, dass die 2G/3G-Regel mit dem Ende der pandemischen Notlage ebenfalls aufgehoben wird?

Sehr geehrte Frau Haßelmann,

Hamburg hat gestern als erstes Land die 2G-Regel eingeführt. Diese Regel ist sehr bedenklich, da von negativ Getesteten ebenfalls keine Gefahr ausgeht und Geimpften trotz möglicher Impfdurchbrüche ein Blankoscheck ausgestellt wird. Ich sehe darin eine deutliche Diskriminierung von Ungeimpften. Das kann auf Dauer kein Zustand für ein gesundes gesellschaftliches Klima in Deutschland sein. Daher meine Frage:

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Sehr geehrter Herr B.,

Wir sind davon überzeugt, dass es einen Ausstieg aus dem Sonderrecht der Pandemiebekämpfung braucht. Deshalb haben wir im Bundestag gegen die Verlängerung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite gestimmt und setzen uns für eine rechtssichere und nachvollziehbare Pandemiebekämpfung ein. Bestimmte Regelungen sind weiterhin notwendig und sollten unabhängig vom Bestehen einer ernsthaften Gefahr für das Gesundheitswesen auf eine verfassungsrechtlich und gesetzlich solide Grundlage gestellt werden. Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, haben ein vielfach höheres Risiko, sich selbst und andere anzustecken und schwere Krankheitsverläufe zu entwickeln. Sollten die Infektionszahlen weiter steigen und das Gesundheitssystem wieder unter Druck geraten, ist es konsequent und folgerichtig, dass wir in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens differenzierte Regeln brauchen. Dann muss zum Beispiel beim Zugang zu Gastronomie oder Kultureinrichtungen zwischen „Geimpften und Genesenen“ einerseits und nur „Getesteten“ andererseits unterschieden werden. Auch der Hamburger Weg, also die mögliche Reduktion von Hygieneauflagen in Einrichtungen, die nur für geimpfte und genesene Menschen offen stehen (2G Regelung), kann sinnvoll sein. Jeder hat auch das Recht, sich nicht impfen zu lassen. Aber es gibt kein Recht, dass andere und vor allem Kinder dann Rücksicht darauf nehmen müssen. In Einrichtungen der Daseinsvorsorge lehnen wir eine 2G-Regelung hingegen ab. Wir würden es begrüßen, wenn Regelungen bundeseinheitlich vereinbart würden, damit klar ist, was wo gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Haßelmann

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