Sprechen Sie sich dafür aus, dass Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt werden? Werden Sie sich stark machen gegen Erdöl- und Gasbohrungen?

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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Alexander S. •

Sprechen Sie sich dafür aus, dass Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt werden? Werden Sie sich stark machen gegen Erdöl- und Gasbohrungen?

Wenn man die wahren Kosten der Automobil- (dreckige Verbrenner) und Ölindustrie berechnen möchte, zeigt sich die Unmöglichkeit dieses Vorhabens, es ist ein unglaublicher Umwelt-Skandal.
Durch Offshore Bohrungen
- entstehen Bohrschlamm und Bohrabfälle, die das Leben im Meer und am Meeresboden töten
- entstehende Leckagen von Schweröl- und Gasleitungen werden toleriert, man kann es nicht verhindern, man schweigt das Thema tot,
- entstehen große Katastrophen (Unfälle), diese verschmutzen ganze Ökosysteme nicht nur am Meeresboden und das unwiederbringbar,
- eingebrachte Chemie bei Ölunfällen wird noch mehr Leben in den Ozeanen zerstört,
- sind ganze Strände nicht mehr nutzbar und das auf der ganzen Welt,
- sterben Flora und Fauna in den klebrigen Massen,
- wird häufig noch Gas abgefackelt, hierbei gelangt Methan in die Atmosphäre, dieses Gas ist 25 Mal schlimmer als CO2.
Wo sollen wir, unsere Kinder und Enkel, zukünftig leben?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schrade,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir GRÜNE setzen uns für ein Ende der Förderung fossiler Energieträger ein. In der deutschen Wirtschaftszone wollen wir einen sofortigen Stopp neuer Öl- und Gasbohrungen umsetzen sowie ein Förderende bis 2025. Auf europäischer und internationaler Ebene setzen wir uns für ein Ende der Öl- und Gasförderung in der gesamten Nord- und Ostsee ein. Wir wollen auch den Ausstieg aus dem Kies- und Sandabbau in Schutzgebieten vorantreiben und zugleich Raubbau in Ländern des globalen Südens durch Importstandards verhindern. Wir setzen uns zudem für deine konsequente Umsetzung des EU-Wasserrechts ein und machen das Vorsorgeprinzip auch im Gewässerschutz zur Richtschnur. Deswegen wollen wir wie im Bundestagswahlprogramm auch festgehalten, im Bergrecht Fracking und künftige Projekte zur Förderung von Erdöl und Erdgas ausschließen.

In den Paragraphen 324 bis 330 d Strafgesetzbuch sind im Abschnitt 29 unter "Straftaten gegen die Umwelt" bereits Tatbestände aufgeführt, welche unter Strafe gestellt sind. Laufend tauschen wir uns GRÜNEN darüber aus, inwieweit dieser Katalog angepasst werden muss. Um Umwelt und Natur zu schützen sind aus unserer Sicht an vielen Stellen in erster Linie ordnungsrechtliche Vorgaben zu bevorzugen. Grundsätzlich haben wir zum Umwelt- und Naturschutz bereits heute ein detailliertes Ordnungsrecht, das Verhalten steuert. Aus unserer Sicht gibt es hier jedoch noch viel Anpassungsbedarf, damit unser Ordnungsrecht Umwelt und Natur effektiv schützt.

Mit besten Grüßen

Britta Haßelmann

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