Wie stehen Sie zu der unverhältnismässigen Diätenerhöhung um 60% der Berliner Abgeordneten im Jahr 2020 plus der Rückwirkenden Erhöhung ebenfalls um 60% ?

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Canan Bayram
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Frage von stephan s. •

Wie stehen Sie zu der unverhältnismässigen Diätenerhöhung um 60% der Berliner Abgeordneten im Jahr 2020 plus der Rückwirkenden Erhöhung ebenfalls um 60% ?

Berlin ist neben einem anderen Bundesland das einzige dass solch eine gravierende Diätenerhöung für sich selbst per Gesetz beschlossen hat ! Was noch schlimmer ist,ist dass genau dieses Parlament es auch nur wieder per Gesetz rückgängig oder einer Verfassungsbeschwerde einlegen kann,was es natürlich nicht machen wird ! Es ist extrem enttäuschend dass ihre Partei dies mitgetragen hat !

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Sehr geehrter Herr S.,

Vielen Dank für die gute und berechtigte Frage. In der Tat wirft die Diätenerhöhung im Abgeordnetenhaus Fragen auf. In der Begründung wird ausgeführt, dass das Abgeordnetenhaus seit dem 1. Januar 2020 ein Hauptzeitparlament sei und vorher ein Teilzeitparlament gewesen war. Im Zuge dieser Veränderung seien die Diäten angepasst worden.

In meiner eigenen Zeit als Abgeordnete im Abgeordnetenhaus von Berlin habe ich allerdings Vollzeit als Politikerin gearbeitet. Für mich gilt diese rückwirkende Erhöhung aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Canan Bayram

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