Ich bin zudem sicher, dass das Thema nicht nur durch die anstehenden parlamentarischen Beratungen in Hannover, sondern auch wegen des bevorstehenden Wahlkampfs für die nächste Landtagswahl am 26. September 2027 auf der politischen Agenda stehen wird.
Sicher ist: Eine 100prozentige Einhaltung von Regelungen wird es nie geben. Es darf bei den Menschen jedoch niemals der Eindruck entstehen, dass Gesetze in größerem Maßstab umgangen oder nicht eingehalten werden.
Das ist jedoch nur ein Aspekt, denn einzig entscheidend ist, ob das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen für ein Parteienverbot erfüllt sieht. Auf eine eindeutig normativ verfassungsrechtliche Wertung kommt es an.
Bei besonders schweren Delikten kann aus meiner Sicht eine Nichtanwendung der Vorbewährung ausnahmsweise gerechtfertigt sein.
Beschlossen wurde eine teilweise Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelung. Ausgenommen von automatisierten Scans sind Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen.
Gesetze werden durch Mehrheitsbeschluss im Parlament verabschiedet und nicht durch Regierungsbeschlüsse. Bundesministerien können Gesetzentwürfe erarbeiten und zur Beratung in den Bundestag einbringen. Zu Ihren erneuten Nachfragen verweise ich inhaltlich auf meine Antwort und Positionierung vom 13. Juli 2026.
