Wird bei der angekündigten Wohngeldreform auch an Rentner mit Immobilien-Schulden gedacht?

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Frage von Eric C. •

Wird bei der angekündigten Wohngeldreform auch an Rentner mit Immobilien-Schulden gedacht?

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Sehr geehrter Herr C.

Wohngeld hat den Zweck Menschen zu stärken, die sonst keine Sozialleistungen erhalten. Rentner*innen können es natürlich erhalten unabhängig davon, ob sie Mieter*innen oder Hauseigentümer*innen mit laufendem Kredit sind. Bei der anstehenden Reform setze ich mich dafür ein, den Empfängerkreis zu erweitern und die sogenannte Klimakomponente einzuführen. 

Die Berechnung der Höhe des Wohngeldes verläuft individuell und ist abhängig vom Wohnort, Haushaltsgröße, Einkommen und Belastungen. Wenden Sie sich für persönliche Situationen an ihre Kommunalverwaltung. 

Mit freundlichen Grüßen
Christina-Johanne Schröder

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