Frage an Christine Buchholz bezüglich Verbraucherschutz

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Christine Buchholz
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Frage an Christine Buchholz von Werner K. bezüglich Verbraucherschutz

Wie es derweil im Bundestag Brauch geworden ist, wurde eine wichtige Entscheidung zur privaten Alterssicherung, hier: Auszahlung der Bewertungsreserve bei Lebensversicherungen in einer Nacht- und Nebelaktion beschlossen. Ab dem 21. 12. 2012 müssen Versicherte an der Bewertungsreserve nicht mehr wie bisher zur Hälfte beteiligt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2005 diese Frage entschieden (1 BvR 80/95 vom 26.07.2005). Es ist sehr fragwürdig, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist. Mir erschließt sich in diesem Falle auch kein Fall von übergesetzlichem Notstand, der es notwendig macht, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren.

Ein Stopp im Bundesrat scheint nicht möglich, das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Ich frage Sie deshalb, ob die Linke es einfach hinnehmen will, dass die Bundesregierung möglicherweise verfassungswidrige Regelungen beschließen lässt, oder ob aktiv dagegen angehen will.

Hierzu gab es wohl schon eine Anfrage (Drucksache 17/9327)

Über diese Absichten berichtete die FTD schon Im Februar 2012
www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:niedrige-zinsen-berlin-entlastet-lebensversicherer/60172267.html

Derweil ist es schwierig, von den Versicherungen eine Information zu bekommen, wieviel man bei einer Kündigung der Versicherung zurückerhält, und wieviel man von der Versicherung zum vertraglichen Ablaufdatum zurückerhält. Es gibt für den Versicherten dann auch keine Entscheidungsgrundlage, was für ihn vorteilhafter ist.

Gerhard Schick (Die Grünen) hat sich in der Monitorsendung vom 15. 11. dazu geäußert, allerdings konnte ich seinem Beitrag nicht entnehmen, ob es weitergehende Aktivitäten der Grünen zu diesem Thema gibt. Es wäre erfreulich, wenn sich auch die Linke dieser Frage annehmen würde.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kühlbrei,

Vielen Dank für ihre Frage. DIE LINKE kämpft für eine gesetzliche Rente, die Altersarmut verhindert, damit private Vorsorge überflüssig wird. Die Rentensenkungen von Rot-Grün und die Rente erst mit 67 von Schwarz-rot müssen zurückgenommen werden. Bei der privaten Altersvorsorge macht sich Schwarz-Gelb zum Erfüllungsgehilfen der Versicherungslobby und betreibt absurde Klientelpolitik zu Lasten der Versicherten. Die Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz lehnt DIE LINKE strikt ab. Vertragliche Ansprüche der Versicherten auf Bewertungsreserven und Überschüsse werden dadurch vermindert. Das ist kalte Enteignung! Die Bundesregierung unterwirft sich der finanzstarken Versicherungslobby und betreibt erneut Klientelpolitik zulasten der versicherten Menschen in diesem Land. DIE LINKE fordert, die Beteiligung der Versicherungsnehmer am gesamten Rohüberschuss auf insgesamt 90 Prozent anzuheben. Darüber hinaus muss die Mindestzuführungsverordnung geändert und eine verbindliche Beteiligung der Versicherten an der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattung und dem Schlussüberschussanteilsfonds von mindestens 50 Prozent festgeschrieben werden. Daher haben wir einen Entschließungsantrag zum Versichertenschutz eingereicht, wodurch Versicherte stärker an Bewertungsreserven und Überschüssen beteiligt werden sollen. Siehe Bundestagsdrucksache 17/11407: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711407.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Christine Buchholz, MdB