Ich bin überzeugt, dass es uns am Ende dieses Gesetzgebungsprozesses auch gelingen wird, tragfähige und gerechte Lösungen zu finden, die sowohl die finanzielle Stabilität unsere Gesundheitssystems als auch die unterschiedlichen Lebenssituationen unserer Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.
Wir konnten uns nun aber mit dem Koalitionspartner darauf verständigen, dass der maßgebliche Faktor zur Errechnung des entsprechenden Pauschalbetrages in jährlichen Schritten erhöht wird, um die Beteilung des Bundes an den Kosten der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsempfängern zu steigern.
Unser Ziel ist es sowohl zur Planungssicherheit beizutragen als auch die soziale Ausgewogenheit zu gewährleisten.
Der Referentenentwurf zur gesetzlichen Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene wird auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern publik gemacht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.
