Ich möchte darauf verweisen, dass ich ihre Ausgangsfrage mit meiner Antwort vom 23.06.2026 bereits beantwortet habe. Ihre Anfrage erhält meines Erachtens keine Kriterien, die ergänzende Ausführungen von meiner Seite erfordern würden.
Gern möchte ich auf meine Antwort auf die Frage vom 14. Juni 2026 auf diesem Portal verweisen.
Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium des Innern daran arbeitet, das Gesetz schnellstmöglich zu verabschieden. Ich bitte um Verständnis, dass ich zum laufenden Verfahren keine inhaltliche Stellungnahme abgeben kann.
Die mögliche Wiederaufnahme des seit 2007 aufgegebenen Betriebs der öffentlichen Schutzräume wird aktuell zwischen Bund und Ländern abgestimmt
Wir hatten von 2009 bis zu Beginn der Corona-Pandemie die längste Phase wirtschaftlichen Aufschwungs in der deutschen Nachkriegsgeschichte und ich sehe keinen Grund, warum uns das nicht wieder gelingen sollte.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden kann.
